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Energieausweis

Was Sie wissen müssen!

Wenden Sie sich gerne an uns. Wir klären dann gemeinsam, welche Ausweisart besser geeignet ist und nehmen die Erstellung für Sie vor!

Was Sie wissen müssen!

Wer ist ausgenommen von der Ausweispflicht?

Bereits seit Mai 2017 müssen Sie bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie den sogenannten Energieausweis – auch Energiesparausweis oder Energiepass genannt –  vorlegen können. Lediglich bei manchen Immobilien wie jenen, die unter Denkmalschutz stehen oder eine sehr kleine Nutzfläche von weniger als fünfzig Quadratmetern aufweisen, kann die Pflicht ausgesetzt werden.

Was kann der Energieausweis?

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Zertifikat, das Interessenten transparent darüber informieren soll, wie es um die Energieeffizienz eines Objektes bestellt ist. Die Angaben beziehen sich auf Warmwasser sowie Heizung. Zu finden sind im Energieausweis darüber hinaus Vorschläge rund um Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz ergriffen werden könnten.

Wichtig: Nicht verwendet werden sollte der Energieausweis, um aus den Angaben konkrete Kosten abzuleiten. Kosten für Energie sind stets auch von weiteren Faktoren wie individueller Nutzung und dem Standort beeinflusst.

Darüber hinaus ist es das Ziel der Verpflichtung, Vergleiche zwischen Immobilien zu ermöglichen. Der fertige Ausweis muss bei Besichtigungsterminen ohne weitere Aufforderung vorgelegt werden. Nach Abschluss des Geschäftes erhält der neue Eigentümer den Ausweis.

Mit der Pflicht verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bis 2050 einen fast klimaneutralen Immobilienbestand vorweisen zu können. Energieausweise helfen dabei, da sie die Situation klarer darstellen und beim Definieren von Maßnahmen für die Zielerreichung helfen. Das Gebäudeenergiegesetz sieht aus diesem Grund beispielsweise vor, dass Heizungen mit einem Alter von mehr als drei Jahrzehnten binnen zwei Jahren nach dem Kauf eines Objektes durch eine modernere Alternative ersetzt werden müssen.

Wichtige Aspekte rund um die Pflicht!

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung, einen Energieausweis bieten zu können, nicht nach, so stehen unter Umständen hohe Bußgelder ins Haus. Nach Paragraph 108 des Gebäudeenergiegesetzes können bis zu 10.000 € verhängt werden. Privatpersonen sind von dieser Regelung nicht ausgenommen.

Sobald Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie haben erstellen lassen, behält dieser eine Gültigkeit von rund zehn Jahren. Werden am Objekt umfangreichere bauliche Veränderungen vorgenommen, muss auch im Rahmen dieser Zeitspanne ein neuer Ausweis angefertigt werden.

Wir erstellen Ihren Energieausweis

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich gibt es zwei Optionen, aus denen Sie bei der Erstellung eines Energieausweises üblicherweise frei wählen können. Es kann jedoch sein, dass sich für den jeweiligen Immobilientyp eine der beiden Varianten besonders anbietet. Erfahren Sie mehr über den Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis.

Wir erstellen Ihren Energieausweis

Wenden Sie sich gerne an uns. Wir klären dann gemeinsam, welche Ausweisart besser geeignet ist und nehmen die Erstellung für Sie vor! Betrauen Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, ist der Energieausweis kostenlos für Sie.

Die beiden Ausweisarten im Überblick

Der Energieausweis sollte nicht verwendet werden, um aus den Angaben konkrete Kosten abzuleiten. Kosten für Energie sind stets auch von weiteren Faktoren wie individueller Nutzung und dem Standort beeinflusst.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis wird von einem erfahrenen Gutachter erstellt, welcher sich mit der komplexen Berechnung auskennt, die für diese Ausweisart vorgenommen werden muss. Errechnet wird im Rahmen dieser Methode, wie hoch der Energiebedarf der jeweiligen Immobilie theoretisch ausfällt.

Der Berechnung zugrunde liegen Angaben zu baulichen Voraussetzungen. Es müssen dem Gutachter folglich Planungsunterlagen übergeben und eine Begehung der Immobilie ermöglicht werden. Bei der Begehung notiert sich der Experte wichtige Details rund um Heizung, Dämmung und Isolation auch im Bereich der Fenster. Zusätzlich erfasst er die Lage des Gebäudes und dessen architektonische Gestaltung sowie Größe. Verbrauchsdaten aus der Vergangenheit werden für den Bedarfsausweis nicht benötigt.

Der Bedarfsausweis eignet sich sehr gut, um mögliche neuralgische Punkte erkennen, unterschiedliche Objekte miteinander zu vergleichen und einen Überblick über mögliche Optimierungsmaßnahmen zu erhalten.

Verbrauchsausweis

Als Basis bei der Erstellung dieses Energieausweises dienen Verbrauchsdaten vergangener Jahre. Benötigt werden hierfür die Unterlagen von wenigstens drei Abrechnungszeiträumen, wobei diese keine Lücken aufweisen dürfen. In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten muss folglich für jede Einheit der Verbrauch offengelegt werden, denn Energieausweise beziehen sich stets auf das vollständige Gebäude.

Gab es in der Vergangenheit besondere Vorkommnisse, beispielsweise außergewöhnlich kalte Wintermonate oder länger leerstehende Wohneinheiten, so fließen diese Informationen ebenfalls in den Energieausweis ein. Dies ermöglicht es um, die tatsächliche Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu definieren.

Der Verbrauchsausweis kann erstellt werden für Immobilien, bei denen die Wärmeschutzverordnung aus 1977 umgesetzt wurde und für Häuser mit wenigstens fünf Wohneinheiten. Folglich dürfen ältere Häuser ohne Sanierung und mit weniger als fünf Wohneinheiten nur im Rahmen eines Bedarfsausweises analysiert werden.