Maklerprovision

Die Maklerprovision

Die aktuelle Lage

Im Dezember 2020 hat der Gesetzgeber die Rechtslage zur Maklerprovision geändert. Nun ist diese bundesweit einheitlich geregelt und gerade bei uns im Grenzgebiet zwischen den Bundesländern müssen wir nicht mehr abhängig von der konkreten Lage eines Objektes unterschiedlich verfahren. Bei selbst genutzten Wohnimmobilien wird von nun an die Courtage zur Hälfte vom Käufer und vom Verkäufer getragen.

Eine Ausnahme besteht trotz bundeseinheitlicher Regelung jedoch darin, dass auch nur der Verkäufer die Provision vollständig übernehmen darf, sofern dies von ihm ausdrücklich gewünscht wird. Weiterhin gilt das Gesetz nicht für Gewerbeimmobilien sowie Wohn- und Geschäftshäuser als Kapitalanlage. Hier besteht auch weiterhin Verhandlungsspielraum zwischen den beteiligten Parteien.

Partnerschaftlich

Ehrlich

Inhabergeführt

Regional

Die Konsequenzen

Die Konsequenzen

Diese Regelung sichert nicht nur die Transparenz, sondern erhöht auch die Qualität der Beratung, weil nun unseriöse, kostenlose Anbieter, die nicht als ehrlicher Makler der Sache, sondern als Gehilfe einer Seite agieren, deutlicher von hochwertiger Beratung unterschieden werden können.

Sie können also noch sicherer sein, auch ehrliche Beratung zu erhalten – egal ob als Käufer oder Verkäufer.

Ihre Vorteile

Denn weiterhin bieten wir seriösen Makler die ganze Angebots- und Aufgabenpalette an. Unser tägliches Brot ist das Wissen um Energieausweise, alle Arten von sonstigen notwendigen Bescheinigungen, Grundbucheintragungen, realistische Immobilienpreise …

Wir kennen die Risiken und Probleme und können Sie vor diesen bewahren – ohne dass Sie beispielsweise ein Bußgeld wegen fehlender Nachweise riskieren.

Dieses Vertrauen und Sicherheitsgefühl durch persönliche Beratung ist viel mehr wert als sich durch die Courtage ausdrücken lässt.

Ihr Vorteile

Wir für Sie